Bau- und Kunstdenkmale

Ein Bau- und Kunstdenkmal ist ein authentisches Zeugnis der kulturellen Entwicklung der Menschheit. Es belegt diese Entwicklung durch seine Substanz und sein Erscheinungsbild und macht sie auch für kommende Generationen nachvollziehbar. Daher steht seine Erhaltung im öffentlichen Interesse.

Bau- und Kunstdenkmale können zum Beispiel Gebäude, Teile von Gebäuden, Kunstgegenstände oder Wandmalereien, aber auch ganze Straßenzüge sein. Sie führen uns vor Augen, warum an dieser Stelle, diese Art von Gebäude entstanden ist und tragen zum unverwechselbaren Charakter eines Ortes bei. An Denkmalen lassen sich oft auch verschiedene Zeitschichten und Spuren ablesen, die erzählen, wieso es heute vielleicht anders aussieht als „damals“.

Klostermauer in Mühlberg (EE) – © T. Krause, BLDAM

Im Land Brandenburg wird aus geschichtlichen, wissenschaftlichen, technischen, künstlerischen, städtebaulichen oder volkskundlichen Gründen einem Objekt ein besonderer Wert zugesprochen. Diese Werte werden mit wissenschaftlichen Methoden und Forschungen festgestellt und führen schließlich zur Eintragung in die Denkmalliste. So wird mit gesetzlicher Hilfe dazu beigetragen, dass Kulturzeugnisse mit ihrer Aussagekraft gesichert und erhalten werden können.

Ansprechpartner: Dipl-Ing. Haiko Türk

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