Gartendenkmale

Gegenstand der Gartendenkmalpflege sind vom Menschen gestaltete historische Landschaften, wie z.B. Guts- und Schlossparks, Stadtparks, Stadtplätze, Promenaden, Hausgärten, Freiflächen in Siedlungen, gestaltete Feld-, Wiesen- und Waldflure, Friedhöfe.

Schlosspark Steinhöfel (LOS), chinesischer Pavillon © T. Volkmann, BLDAM

Sie bestehen aus natürlichen Gestaltungsmitteln, wie dem Relief des Geländes, der Vegetation, dem Wasser, Gesteinsformationen usw., sowie künstlichen Elementen, wie z.B. Bauwerken, Kleinarchitekturen, Skulpturen, Einfriedungen, Wegen und Plätzen. Zum gestalterischen Wirkungsraum eines Gartendenkmals kann auch seine Umgebung gehören, mit der es z.B. durch Blickbeziehungen und Sichtachsen verbunden ist.

Als Denkmale sind Gärten ein Geschichtszeugnis einer besonderen Nutzung oder künstlerischen Gestaltung und besitzen einen historischen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Wert, der ein öffentliches Erhaltungsinteresse begründet.

Ansprechpartner: Torsten Volkmann

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Gestaltete Feldflur bei Garz (OPR) © T. Volkmann, BLDAM