Bauforschung

Soll ein Denkmal verändert werden, muss dies nach dem Denkmalschutzgesetz mit einer bauhistorischen Bestandsdokumentation vorbereitet werden. Die fachlichen Anforderungen an eine solche Dokumentation werden im Fachgebiet Bauforschung des BLDAM festgelegt. Diese umfassen die Erstellung von Plänen, Ermittlung der Bild- und Schriftquellen, Erkennen und Dokumentieren der baulichen und gestalterischen Phänomene in Form von Fotografie, Zeichnung und Beschreibung sowie die zeitliche Einordnung der Bauteile.

Kirche Stöbritz (LDS), Meßbild der Außenansicht mit Kartierungen © Beuth-Hochschule/BLDAM
Kirche Stöbritz (LDS), geritzte Putzquaderungen und zugesetzte Wandöffnung am östlichen Langhaus © Beuth-Hochschule/BLDAM

Die Untersuchungen werden meist von Bauforschungsbüros ausgeführt und müssen beim BLDAM eingereicht und archiviert werden. Nach Prüfung der Ergebnisse sind sie Entscheidungsgrundlage im denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren.

Auskunft über die Bestandteile einer bauhistorischen Bestandsdokumentation und die jeweils anzupassenden Genauigkeitsgrade geben die „Anforderungen an eine Bestandsdokumentation in der Baudenkmalpflege“.

Ansprechpartnerin: Dr. Andrea Sonnleitner