Ausgrabungsgenehmigung

Nachforschungen nach Bodendenkmalen stehen laut Brandenburgischem Denkmalschutzgesetz unter Genehmigungsvorbehalt (BbgDSchG § 10).  Ausgrabungen dürfen nur von Fachpersonal unternommen werden. Die Genehmigung erteilt das BLDAM auf Antrag. Die Genehmigung kann mit Auflagen versehen sein.

Ausgrabungsgenehmigung: Antrag

Ansprechpartnerin: Dr. Katharina Malek-Custodis