Denkmalförderung

Das Land Brandenburg ist ein “der Kultur verpflichtetes demokratisches Land” (Art. 2 Abs. 1 der Landesverfassung).

Es ist daher notwendig, die Eigentümer von Denkmalen nicht nur fachlich zu beraten, sondern auch finanziell bei der Sicherung, Restaurierung und Konservierung zu unterstützen.

Es empfiehlt sich, bei einem Förderbedarf frühzeitig Kontakt mit den Denkmalschutzbehörden und den FachreferentInnen des BLDAM aufzunehmen, um die fachliche Beratung in Anspruch nehmen und einen Förderantrag passgenau vorbereiten zu können.

Auf den folgenden Seiten werden neben den vom BLDAM betreuten Programmen weitere Fördermöglichkeiten für Denkmaleigentümer erläutert.

Bei Fragen zur Antragsstellung, Mittelanforderung und zum Verwendungsnachweis wenden Sie sich bitte an die AnsprechpartnerInnen für Denkmalförderung des BLDAM.