Denkmalförderung

Das Land Brandenburg ist ein „der Kultur verpflichtetes demokratisches Land“ (Art. 2 Abs. 1 der Landesverfassung).

Es ist daher notwendig, die Eigentümer von Denkmalen nicht nur fachlich zu beraten, sondern auch finanziell bei der Sicherung, Restaurierung und Konservierung zu unterstützen.

Es empfiehlt sich, bei einem Förderbedarf frühzeitig Kontakt mit den Denkmalschutzbehörden und den FachreferentInnen des BLDAM aufzunehmen, um die fachliche Beratung in Anspruch nehmen und einen Förderantrag passgenau vorbereiten zu können.

Auf den folgenden Seiten werden neben den vom BLDAM betreuten Programmen weitere Fördermöglichkeiten für Denkmaleigentümer erläutert.

Bei Fragen zur Antragsstellung, Mittelanforderung und zum Verwendungsnachweis wenden Sie sich bitte an die AnsprechpartnerInnen für Denkmalförderung des BLDAM.

Denkmalhilfe (DH)

Mithilfe des Förderprogramms Denkmalhilfe (DH) des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) werden seit 2015 aus Mitteln des Landes Brandenburg substanzerhaltende Maßnahmen finanziell unterstützt. Dies können z.B. dringend notwendige Sicherungen, Instandsetzungs- und Restaurierungsarbeiten an Bodendenkmalen, Baudenkmalen sowie an deren Ausstattung sein.

Die Förderanträge sind jährlich bis spätestens zum 30. September im MWFK einzureichen. Um die vorgesehenen Maßnahmen auf ihren denkmalgerechten Umgang sowie die Förderfähigkeit prüfen und den Antrag solide vorzubereiten zu können, wenden Sie sich bitte frühzeitig an die jeweiligen Denkmalschutzbehörden und FachreferentInnen des BLDAM.

Weitere Informationen zur Denkmalhilfe und zu den Ansprechpartner*innen im MWFK finden Sie hier:

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur

National bedeutende Kulturdenkmale (nbD)

Das Förderprogramm „National bedeutende Kulturdenkmäler“ der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstützt die Erhaltung von Baudenkmalen, technischen Denkmalen, Bodendenkmalen sowie historischer Parks und Gärten. Die Zuwendungen erfolgen abhängig von der Haushaltslage zu gleichen Teilen aus Bundes- und Landesmitteln.

Aus diesem Programm können Denkmale gefördert werden, denen aufgrund architektonischer, historischer, technischer oder wissenschaftlicher Werte eine herausragende nationale Bedeutung zukommt. Es ist dringend zu empfehlen, sich vor einer Antragstellung vom Landeskonservator beraten zu lassen.

Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit den zuständigen FachreferentInnen des BLDAM für Ihren Landkreis auf.

Das Antragsformular erhalten Sie bei der Ansprechpartnerin des BLDAM für Denkmalförderung. Die Anträge sind jährlich spätestens bis zum 31. Oktober jeweils beim Land und beim Bund zu stellen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Beauftragten für Kultur und Medien der Bundesregierung.

Fördergrundsätze des Landes für das Denkmalpflegeprogramm National bedeutende Kulturdenkmale nbD (pdf)

Förderrichtlinien für das Förderprogramm Konzertierte Denkmalförderung KD (pdf)
Diese Förderung kann nur erfolgen, wenn aus dem Förderprogramm nbD Restmittel vorhanden sind. Bitte stellen Sie daher keine Anträge für das Förderprogramm KD.

Denkmalschutz-Sonderprogramm der BKM (DS)

Seit dem Jahr 2008 werden dringend notwendige Sicherungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie Restaurierungen an bedeutenden Kulturdenkmalen im Land Brandenburg durch das Denkmalschutz-Sonderprogramm der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) finanziell unterstützt. Auch die Sanierung und Modernisierung von Orgeln kann aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm gefördert werden. Die Zuwendungen des Bundes leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer Kulturlandschaft.

Die Fortführung des Förderprogramms wird unregelmäßig durch den Haushaltsausschuss des Bundestages beschlossen. Bitte wenden Sie sich zum aktuellen Stand des Programms an die AnsprechpartnerInnen beim BKM und vor Antragsstellung an die FachreferentInnen des BLDAM, um frühzeitig eine denkmalfachliche Abstimmung treffen zu können.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Beauftragten für Kultur und Medien der Bundesregierung.

Weitere Fördermöglichkeiten

So vielseitig sich die Denkmale im Land Brandenburg darstellen, so unterschiedlich sind auch die Fördermöglichkeiten für deren Eigentümer. In jedem Fall ist es unumgänglich sich mit den Fördervoraussetzungen der einzelnen Programme und Richtlinien auseinanderzusetzen. Um herauszufinden, welche Förderung für Sie in Frage kommen, sind folgend Verlinkungen zu unterschiedlichen Fördermittelgebern aufgeführt. Bei Förderprojekten, die aus verschiedenen Fördertöpfen finanziert werden sollen, ist vor Antragsstellung zu prüfen, ob die Förderprogramme untereinander kompatibel sind.

 

Öffentliche Fördermittel

Fördermittel des Landkreises/der Kommune:
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die zuständige Denkmalschutzbehörde ihres Landkreises.

 

EU-Fördermittel

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Förderung der ländlichen Entwicklung des Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (LEADER)

 

Allgemeine Fördermittelgeber

Deutsche Stiftung Denkmalschutz

Ostdeutsche Sparkassenstiftung

DKB-Stiftung

Oetker-Stiftung

Hermann Reemtsma Stiftung

Informieren Sie sich auch vor Ort, ob weitere regionale Stiftungen oder Fördervereine in ihrer Nähe in der Denkmalförderung aktiv sind.

https://www.stiftungen.org/startseite.html

 

Zuwendungen für Objekte im kirchlichen Eigentum

Kirchliche Eigenmittel

Ev. Landeskirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

Ev. Landeskirche in Mitteldeutschland

Ev.-Lutherische Kirche in Norddeutschland

Ev. Kirchenkreise in Brandenburg

Weitere Zuwendungsgeber

Stiftung KiBa

Förderkreis Alte Kirchen Berlin-Brandenburg e.V.