Denkmalhilfe (DH)
Mit Hilfe des Förderprogramms Denkmalhilfe (DH) des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) werden seit 2015 aus Mitteln des Landes Brandenburg substanzerhaltende Maßnahmen finanziell unterstützt. Dies können z.B. dringend notwendige Sicherungen, Instandsetzungs- und Restaurierungsarbeiten an Bodendenkmalen, Baudenkmalen sowie an deren Ausstattung sein.
Die Förderanträge sind jährlich bis spätestens zum 30. September im MWFK einzureichen. Um die vorgesehenen Maßnahmen auf ihren denkmalgerechten Umgang sowie die Förderfähigkeit prüfen und den Antrag solide vorzubereiten zu können, wenden Sie sich bitte frühzeitig an die jeweiligen Denkmalschutzbehörden und FachreferentInnen des BLDAM.
Weitere Informationen zur Denkmalhilfe und zu den Ansprechpartner*innen im MWFK finden Sie hier: