Denkmalschutz-Sonderprogramm der BKM (DS)
Seit dem Jahr 2008 werden dringend notwendige Sicherungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie Restaurierungen an bedeutenden Kulturdenkmalen im Land Brandenburg durch das Denkmalschutz-Sonderprogramm der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) finanziell unterstützt. Auch die Sanierung und Modernisierung von Orgeln kann aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm gefördert werden. Die Zuwendungen des Bundes leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer Kulturlandschaft.
Die Fortführung des Förderprogramms wird unregelmäßig durch den Haushaltsausschuss des Bundestages beschlossen. Bitte wenden Sie sich zum aktuellen Stand des Programms an die AnsprechpartnerInnen beim BKM und vor Antragsstellung an die FachreferentInnen des BLDAM, um frühzeitig eine denkmalfachliche Abstimmung treffen zu können.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Beauftragten für Kultur und Medien der Bundesregierung.