Photovoltaik und Archäologie

2025/09

Etzin (Lkr. Havelland), Gewerbegebiet. Für die Fundamentierung wird nur eine flache Grube ausgehoben. Diese wird mit Schotter gefüllt, darauf wird die Schalung für das Fundament gestellt. Fotos: J. Braungart, BLDAM

Der Solarpark im Gewerbegebiet Etzin im Landkreis Havelland steht beispielhaft für denkmalverträgliche Lösungen bei der Umsetzung von Freiflächensolaranlagen im Bereich von Bodendenkmalen. Dass eine Vereinbarkeit zwischen Denkmalschutz und dem Ausbau der erneuerbaren Energien möglich ist, zeigt die verwendete denkmalgerechte Gründung der Solarmodule.

Nach dem Guss des Fundaments wird ein Betonzylinder gegossen, der die Stahlpfosten für die Halterungen der Solarpaneele trägt. Fotos: J. Braungart, BLDAM

Die etwa 70 ha große PV-Anlage befindet sich in einem Gebiet, das in der Vorgeschichte siedlungsgünstige naturräumliche Bedingungen aufwies und nach bisherigen Erkenntnissen vom Mesolithikum bis in die Slawenzeit als Siedlungs- und Bestattungsplatz aufgesucht wurde. Um einer Zerstörung der Bodendenkmalsubstanz vorzubeugen und Rettungsgrabungen zu vermeiden, entschied sich das verantwortliche Unternehmen, Kronos Solar EDPR von EDP, für eine alternative Aufbauweise der Solarpaneele im Bereich der bekannten Bodendenkmale. Im Unterschied zur üblichen Rammfundamentierung, die tief in die Erde eingreift, werden mit der gewählten Methode nur wenige Zentimeter Erdboden beeinträchtigt. Der Schutz und die Erhaltung der im Boden befindlichen Überreste vergangener Zeiten können somit gewährleistet werden. Gleichzeitig spart das Unternehmen die Kosten für Ausgrabungen ein – so ist sowohl dem Denkmalschutz als auch dem Unternehmen gedient. Denkmalpflege erzeugt MehrWert!