Suche mit dem Metalldetektor
Sie möchten nach archäologischen Funden suchen?

Bei der Suche nach archäologischen Fundstellen sind die Augen auch weiterhin das wichtigste Organ. Oberflächenstrukturen, Bodenverfärbungen, Brandlehm, Knochenreste und vor allem Scherben sind meist die ersten Hinweise auf ein Bodendenkmal. Daneben bedient sich die Archäologie auch stets modernster Technik, wie dem seit einigen Jahren immer populäreren Metalldetektor. Dieser bietet bei der Erforschung von Bodendenkmalen aus metallführenden Epochen großes Potential, unkontrollierte „Schatzsuche“ kann jedoch auch erheblichen Schaden an wichtigen Fundstellen anrichten oder diese sogar vollständig zerstören. Dabei ist es wichtig zu betonen, dass das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz keine zeitliche Grenze hat und auch Fundstellen der jüngsten Vergangenheit als Bodendenkmale Schutz genießen.
Entsprechend ist die Suche mit Metalldetektoren oder anderen technischen Hilfsmitteln in Brandenburg, wie auch in anderen Bundesländern, gesetzlich geregelt. Gemäß § 10 Abs. 1 des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes (BbgDSchG) bedarf der Erlaubnis, wer nach Bodendenkmalen zielgerichtet mit technischen Hilfsmitteln suchen, nach Bodendenkmalen graben oder Bodendenkmale aus einem Gewässer bergen will. Nach § 10 Abs. 2 BbgDschG ist die Erlaubnis zu erteilen, wenn Bodendenkmale oder Quellen für die Forschung nicht gefährdet werden oder ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Nachforschung besteht. Diese Genehmigung kann nur das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege als Fachbehörde erteilen. Eine etwaige Genehmigung des Grundstückseigentümers genügtnicht. Sogenannte bewegliche Bodendenkmale, also Funde, sind grundsätzlich gemäß § 12 BbgDSchG bei Entdeckung automatisch Eigentum des Landes Brandenburg und an die Denkmalfachbehörde zu übergeben.
Archäologische Fundstellen und Bodendenkmale sind praktisch überall in Brandenburg bekannt und fast täglich werden neue entdeckt. Da Metalldetektoren trotz aller technischen Möglichkeiten nicht zwischen archäologisch relevanten und anderen Funden unterscheiden können, besteht damit bei jeder Detektorsuche die Gefahr, Metallgegenstände aus entdeckten oder noch nicht entdeckten Bodendenkmalen aufzuspüren und die Denkmalsubstanz durch anschließende, unsachgemäße Grabungsmaßnahmen zu schädigen oder auch ganz zu zerstören. Häufig werden archäologisch relevante Funde dabei nicht erkannt und entsorgt oder illegal weiterverkauft. Dadurch stellen unsachgemäße Detektorbegehungen eine erhebliche Gefahr für die Bodendenkmale als Quellen dar.
Auch die Suche nach Überresten aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges ist in Brandenburg gesetzlich geregelt. Nach § 1 der Verordnung zum Schutz von Kriegsstätten ist es verboten, auf Kriegsstätten mit Metalldetektoren und anderen technischen Hilfsmitteln zu suchen, wenn hierdurch Kriegstote zutage gefördert oder gefährdet werden können. Ebenso ist die Bergung oder die Inbesitznahme von Uniformteilen, Auszeichnungen, militärischem Gerät oder sonstigen Funden aus dem Bereich von Kriegsstätten untersagt.
Aufgrund der intensiven Kampfhandlungen, die im Frühjahr 1945 praktisch im ganzen heutigen Land Brandenburg stattfanden und der späteren militärischen Nutzung des Umlandes von Berlin ist zudem auch heute noch in weiten Teilen Brandenburgs mit Kampfmittelfunden zu rechnen. Von diesen Kampfmitteln geht bei unsachgemäßem Umgang eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben und Umwelt aus. Die Suche oder Inbesitznahme von Kampfmitteln aller Art ist daher nach § 3 der Kampfmittelverordnung für das Land Brandenburg verboten.

Nachforschungsgenehmigungen nach §10 BbgDSchG werden daher grundsätzlich nur erteilt, wenn eine Weiterbildung zum ehrenamtlichen Beauftragten abgeschlossen wurde. In diesem Lehrgang werden die entsprechenden Kenntnisse vermittelt, um bewegliche und unbewegliche Bodendenkmale zu erkennen, sachgemäß mit ihnen umzugehen und sie angemessen zu dokumentieren. Darüber hinaus wird das korrekte Verhalten beim Fund von Kampfmitteln oder Kriegsstätten vermittelt. Die Schulung zum ehrenamtlich Beauftragten der archäologischen Denkmalpflege ist daher die Grundlage für eine Suche mit technischen Hilfsmitteln wie dem Metalldetektor, durch die Bodendenkmale als Quelle nicht gefährdet werden.
- Antrag auf Suchgenehmigung
- Informationen zur illegalen Archäologie
- Website der Deutschen Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte zu Raubgräbern, Schatzsuchern und Sondengängern