Suchgenehmigung

Sie möchten nach archäologischen Funden suchen?

Man kann sich sehr gut auch ohne Detektor der Archäologie nähern – mit dem bloßen Auge ist schon viel zu finden. Hier ist aber zunächst und vor allem auf die Meldepflicht aller archäologischen Funde bei der Fach- und Schutzbehörde hinzuweisen. Allerdings gibt es gesetzliche Regelungen, die z. B. den Gebrauch von Metallsuchgeräten betreffen. Deren Einsatz kann nur vom BLDAM genehmigt werden. Deshalb sind alle Interessierten herzlich eingeladen, der Archäologischen Gesellschaft in Berlin und Brandenburg e. V. beizutreten.

Die Mitgliedschaft ist Voraussetzung für die Teilnahme am „Lehrgang für Ehrenamtliche Beauftragte“. In Zusammenarbeit mit dem Fachamt veranstaltet die Gesellschaft für ihre Mitglieder u.a. einen Lehrgang für ehrenamtliche Beauftragte der Landesarchäologie. Wegen der übergroßen Nachfrage wurde das Programm so gestaltet, dass alle zwei Jahre ein neuer Lehrgang startet, „Quereinsteigen“ ist möglich. Nach Absolvierung des Lehrganges kann ein Antrag auf Nachsuche, auch mit technischen Hilfsmitteln (BbgDSchG § 10), gestellt werden.