Was ist ein Denkmal?

Denkmale sind im Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz definiert. Grundsätzlich sind bewegliche und unbewegliche sowie Bau-, Kunst- und Bodendenkmale unterschieden.

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Man sieht zwei weiße Schilder auf einer Wand aus roten Ziegelsteinen. Auf dem oberen Schild steht: Geschütztes Bodendenkmal. Auf dem unteren Schild steht: Denkmal.
Denkmalbeschilderung an der Burgruine Schmölln, Uckermark. Foto: C. Krauskopf, BLDAM.