Ausgrabungsgenehmigung
Nachforschungen nach Bodendenkmalen stehen laut Brandenburgischem Denkmalschutzgesetz unter Genehmigungsvorbehalt (Brbg DSchG § 10). Ausgrabungen dürfen nur von Fachpersonal unternommen werden. Die Genehmigung erteilt das BLDAM auf Antrag. Die Genehmigung kann mit Auflagen versehen sein.
Ansprechpartner: Dr. Katharina Malek-Custodis