Ausgrabungsgenehmigung

Nachforschungen nach Bodendenkmalen stehen laut Brandenburgischem Denkmalschutzgesetz unter Genehmigungsvorbehalt (Brbg DSchG § 10).  Ausgrabungen dürfen nur von Fachpersonal unternommen werden. Die Genehmigung erteilt das BLDAM auf Antrag. Die Genehmigung kann mit Auflagen versehen sein.

Ansprechpartner: Dr. Thomas Kersting