Ausgrabungsgenehmigung
Nachforschungen nach Bodendenkmalen stehen laut Brandenburgischem Denkmalschutzgesetz unter Genehmigungsvorbehalt (BbgDSchG § 10). Ausgrabungen dürfen nur von Fachpersonal unternommen werden. Die Genehmigung erteilt das BLDAM auf Antrag. Die Genehmigung kann mit Auflagen versehen sein.
Ausgrabungsgenehmigung: Antrag
Ansprechpartnerin: Dr. Katharina Malek-Custodis