Gesetze und Regelungen

Brandenburg

  • Erneuerbare Energien
    Amtsblatt für Brandenburg mit der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur über die denkmalrechtliche Erlaubnisfähigkeit von Anlagen zur Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien (VV EED) – ab S. 762 (inkl. Liste der besonders landschaftsprägenden Denkmale (Denkmale mit besonderem Raumbezug hinsichtlich der Planung von Windenergieanlagen) ab S. 765)

    Aufgabenstellung für die Ermittlung der Auswirkung geplanter Windenergieanlagen (WEA) auf Denkmale mit einem besonderen Raumbezug

    Die Auswahl der Denkmale mit besonderem Raumbezug (besonders landschaftsprägende Denkmale) erfolgte ausschließlich vor dem Hintergrund der Planung von Windenergieanlagen (WEA). Der Auswahl liegen jene Kriterien zugrunde, die gemäß BbgDSchG den Denkmalwert begründen. Dies sind neben der geschichtlichen Bedeutung vor allem eine besonders städtebauliche oder künstlerische (architektur- und baukünstlerische sowie gartenkünstlerische) Bedeutung, die einen wesentlichen Raumbezug begründen. 
    Bei der Auswahl wurden außerdem bereits bestehende erhebliche Beeinträchtigungen berücksichtigt, wie z. B. vorhandene WEA sowie die grundsätzliche Eignung des Bereichs für WEA.

         Karte – Denkmale mit besonderem Raumbezug

         Geodaten  

         FAQ (Häufig gestellte Fragen)

         Handreichung zu Solaranlagen und Denkmalen 

         Zu Windenergieanlagen s. auch hier

 

Nationale und internationale Bestimmungen