Windenergieanlagen

Vor dem Hintergrund der Werteentscheidung des § 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist die denkmalrechtliche Erlaubnis gem. § 9 Absatz 2 des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes (BbgDSchG) für Anlagen zur Erzeugung oder Nutzung von erneuerbaren Energien zu erteilen, wenn die daraus folgende Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes des Denkmals reversibel und nicht erheblich ist und in die denkmalwerte Substanz nur geringfügig eingegriffen wird (siehe Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur über die denkmalrechtliche Erlaubnisfähigkeit von Anlagen zur Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien (VV EED).

Da die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) jedoch eine erhebliche Beeinträchtigung von Denkmalen mit besonderem Raumbezug bedeuten kann, bei denen die Umgebung (Wirkungsraum) maßgeblich mitbestimmt und denkmalwertbegründend ist, hat das BLDAM eine Liste mit ausgewählten Denkmalen dieser Art erstellt, welche in einer Karte, zusammen mit ihrem jeweiligen Wirkungsraum, dargestellt sind. Die Geodaten finden Sie hier. Zusätzlich ist die Liste dieser Denkmale in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur über die denkmalrechtliche Erlaubnisfähigkeit von Anlagen zur Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien (VV EED) zu finden.

Bei geplanter Aufstellung von WEA in den Wirkungsräumen besonders landschaftsprägender  Denkmale ist eine vertiefende Untersuchung der visuellen Auswirkungen erforderlich. Informationen zu den Anforderungen finden Sie unter: Aufgabenstellung für die Ermittlung der Auswirkung geplanter Windenergieanlagen (WEA) auf Denkmale mit einem besonderen Raumbezug. Die Wirkungsräume sind somit als „Untersuchungsräume“ von konkret geplanten WEA zu betrachten. Dies schließt eine Errichtung von WEA in den Wirkungsräumen nicht automatisch aus, sondern soll vielmehr sicherstellen, dass Substanz und Erscheinungsbild der ausgewählten Denkmale nicht erheblich beeinträchtigt werden. Häufig gestellte Fragen finden Sie in unseren FAQ. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte unter windenergie@bldam.brandenburg.de.