Veränderung eines Baudenkmals

Auch Bau- und Kunstdenkmale müssen kontinuierlich gewartet und gepflegt, oft auch verändert werden. Sie brauchen dazu eine denkmalrechtliche Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde in Ihrer Region. Bitte nehmen Sie daher frühzeitig vor Beginn aller Maßnahmen Kontakt dort auf. So können Verfahren beschleunigt und Verzögerungen im späteren Bauablauf vermieden werden. Gerne beraten wir Sie gemeinsam mit der Unteren Denkmalschutzbehörde zu allen fachlichen Fragen und stehen Ihnen mit Spezialwissen zur Verfügung.
Weiteres zu unserem Arbeitsbereich der Praktischen Denkmalpflege und den richtigen Ansprechpartnern erfahren Sie hier.