Benachbartes Denkmal

Die Umgebung eines Denkmals oder Denkmalbereichs steht nach BbgDSchG § 9 (1) ebenfalls unter Denkmalschutz. Wer also in Nachbarschaft zu einem Denkmal bauliche Veränderungen plant, muss in jedem Fall prüfen, ob er dafür auch eine denkmalrechtliche Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde benötigt. Was unter diesen Umgebungsschutz fällt, prüft die Untere Denkmalschutzbehörde in enger Zusammenarbeit mit unseren Fachleuten sehr sorgfältig.

Die mögliche Beeinträchtigung eines Denkmals durch bauliche Veränderungen in der Umgebung ist nur im Einzelfall zu bewerten. Hierbei kann ein Bauvorhaben in nächster Nähe oder auch eine Windkraftanlage in weiter Entfernung relevant sein.