Umgang mit Denkmaleigentum

Das Denkmalschutzgesetz verpflichtet Denkmaleigentümer zum schonenden Umgang mit ihrem Eigentum und zur Mitwirkung bei Schutz und Erhalt. Gleichzeitig verpflichten seine Regelungen die Behörden zu Transparenz des Verwaltungshandelns und der Ermöglichung von Partizipation.