Steuererleichterungen

Nicht jede Sicherungs- und Sanierungsmaßnahme an Denkmalen kann durch direkte Förderung finanziell unterstützt werden. Doch sieht das Bundesdeutsche Einkommensteuergesetz (EStG, §§ 7i, 10 f, 10 g und 11 b) die Möglichkeit einer Entlastung der Eigentümer vor, wenn die Maßnahmen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung des Denkmals erforderlich sind.

Um Kosten steuerlich absetzen zu können, benötigen Sie eine Bescheinigung der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde. Voraussetzung dafür ist u. a., dass die Maßnahmen vor und während der Durchführung mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt und dokumentiert werden.

Beachten Sie bitte, dass Sie vor Beginn aller Arbeiten eine denkmalrechtliche Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde benötigen!

Näheres erfahren Sie in der DNK-Broschüre: Denkmäler im Privateigentum – Hilfe durch Steuererleichterungen (pdf), 2017 und bei Ihrem Steuerberater.