Gut Gentzrode ist weiterhin Denkmal! – entgegen Unsicherheiten und Gerüchten

30.04.2020

Gut Gentzrode, Kornspeicher mit Wohnturm, 2019. Foto: A. Salgo, BLDAM

Das Gut Gentzrode bei Neuruppin ist ein Denkmal. Das gilt es zunächst festzuhalten, um den kursierenden Gerüchten entgegenzutreten, es stehe nicht mehr unter Denkmalschutz. Von der Denkmalliste des Landes gestrichen werden nur Gebäude, die ihren Denkmalwert verloren haben. Dieser ist grundsätzlich nicht vom Zustand abhängig, sondern von den besonderen historischen und gesellschaftlichen Werten, die ihm zugeschrieben werden. Diese Zuschreibung erfolgt nach im Denkmalschutzgesetz festgesetzten Kategorien. Es ist also nicht möglich, mit dem Hinweis auf den Zustand ein Gebäude von der Denkmalliste zu streichen. In der Regel passiert das nur dann, wenn das Gebäude nicht mehr existiert oder seine Denkmalsubstanz weitgehend verloren hat.

Dies gilt jedoch nicht für das Gut Gentzrode. Mit seinem Herrenhaus ist es einer der Problemfälle der brandenburgischen Denkmalpflege, das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum (BLDAM) berichtete kürzlich in seinem aktuellen Denkmalreport 2019/20 darüber. Vernachlässigung unter wechselnden Besitzern haben einen dramatischen Zustand eintreten lassen. Doch auch für Gentzrode gilt der Erhaltungsgrundsatz des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes (§7). Verantwortlich dafür ist der Eigentümer, der von der unteren Denkmalschutzbehörde und dem BLDAM darin unterstützt wird. Die Stadt Neuruppin engagiert sich ebenfalls stark für das Denkmal.

Denkmalfachlich schätzt das BLDAM nach derzeitigem Sachstand ein, dass die gesamte Bausubstanz aus Stein erhalten werden kann. Bei den Holzbauteilen ist das unsicher, viel davon wird ausgetauscht werden müssen.

Der brandenburgische Landeskonservator, Prof. Dr. Thomas Drachenberg, skizziert die weitere Vorgehensweise: „Nachdem jahrelange Bemühungen und Diskussionen ergebnislos blieben, wird das BLDAM nun zur Klärung der Frage, was für die Erhaltung getan werden muss, eine gutachterliche Stellungnahme von unabhängigen Experten einholen. Das Gutachten soll auch Auskunft über die zu erwartenden Kosten einer Sicherung und einer Sanierung geben.“ Eine Sicherung ist dringend notwendig, muss aber nachhaltig sein. Für das Gutachten geht das Land nun in finanzielle Vorleistung. Eigentlich gilt hier das Verursacherprinzip: Wer ein Denkmal erwirbt, muss – wie bei jedem anderen Gebäude auch – für die Kosten seiner Erhaltung aufkommen und auch erforderliche Gutachten finanzieren.

Es wird mit einer Bearbeitungszeit von vier bis acht Wochen gerechnet. Danach werden sich der Landkreis Ostprignitz-Ruppin und das BLDAM u.a. mit der Stadt beraten, um ein gemeinsames Vorgehen abzustimmen. „Ziel ist es, das Gebäude zu ret- ten“, so Drachenberg. Er regt die Gründung einer entsprechenden Arbeitsgruppe des Landes mit dem Landkreis und der Stadt an, um nach der Sicherung auch eine nachhaltige Nutzungsperspektive mit dem Eigentümer zu finden. Hilfreich wäre auch örtliches zivilgesellschaftliches Engagement.

Link zum Denkmalreport 2019/20

Link zur Denkmaldatenbank

Pressemeldung als pdf

Weitere Informationen:
Gut Gentzrode auf der Roten Liste des Verbands Deutscher Kunsthistoriker

Gut Gentzrode im rottenplaces Online-Magazin