Teile der Obermühle in Rheinsberg sollen erhalten bleiben

05.02.2021

Die unter Denkmalschutz stehende ehemalige Stadtmühle von Rheinsberg, deren Gebäude zu einem von 1848 bis 1851 nach einem Brand wiederaufgebauten Ensemble gehören, beschäftigt derzeit die Rheinsbergerinnen und Rheinsberger. Es ist teilweise der Eindruck entstanden, dass die Obermühle mit Bezugnahme auf ein Gutachten zum völligen Abriss freigegeben worden sei. Tatsächlich stellt ein Gutachten des Brandenburger Architekturbüros Dr. Krekeler fest, dass der Teil des Mühlengebäudes, der in der Außenwahrnehmung durch seine direkte und angrenzende Lage an der Mühlenstraße markant hervortritt, nicht mehr gerettet werden kann. Ein Abriss ist für diesen Teil der Obermühle möglich.

Zugleich hebt das Gutachten zum Bauzustand der Obermühle, das nach langen Bemühungen von Stadt, Landkreis und Denkmalbehörden durch den Eigentümer in Auftrag gegeben wurde, auch hervor, dass der für die Mühlenfunktion wesentliche Gebäudeteil, in dem Reste der historischen Mühlenausstattung erhalten sind, saniert werden kann. Auch die ebenfalls unter Denkmalschutz stehenden Nebengebäude sind erhaltungsfähig – darüber sind sich das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum (BLDAM) und der Landkreis Ostprignitz-Ruppin einig.

Nicht erhaltungsfähig ist der Teil, der aus Wänden mit getrockneten Lehmziegeln besteht und durch die jahrzehntelange Durchfeuchtung zu stark geschädigt ist. Die im Gutachten als erhaltungsfähig eingeschätzten westlichen Bereiche des Gebäudes im Erdgeschoss und dem ersten Obergeschoss sowie der dort vorhandene Bestand der Mühlenausstattung müssen jedoch gesichert werden. Von der historischen Mühlenausstattung gibt es u.a. noch die Hauptantriebswelle der gesamten Mühlentechnik (sog. Königswelle), Transporteinrichtungen für das Mahlgut, einen Aufzug sowie Geräte zum Absacken.

Die prägnante Lage an der Mühlen- und der Rhinstraße sowie am Rheinsberger Rhin in direkter Nachbarschaft zum Schloss verdeutlicht den erheblichen städtebaulichen und kulturhistorischen Wert des Gebäudeensembles. Es steht für die 500 Jahre alte Geschichte als Mühlenstandort und hat damit eine wichtige ortsgeschichtliche Bedeutung für Stadt, Schloss und Park.

Bei einer möglichen baulichen Ergänzung an Stelle des abzubrechenden Gebäudeteils soll die Kubatur des Gebäudes aufgenommen werden, um dieser Bedeutung Rechnung zu tragen. Gleichzeitig muss der Rückbau des Gebäudeteils zwingend mit der Ergänzung an gleicher Stelle verbunden werden, damit der erhaltene Gebäudeteil mit seiner Ausstattung denkmalgerecht instandgesetzt werden kann.

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