Wird Riedels Gasthof abgerissen?

06.08.2024

Der drohende Abriss des traditionsreichen Gasthofs in Königs Wusterhausen trifft nicht nur bei der Stadtgesellschaft auf Ablehnung. Obwohl das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege bei zweimaliger Begutachtung seit 1995 keinen Denkmalwert der Gebäude mehr erkennen konnte, hat es darauf hingewiesen, dass es sich um erhaltenswerte Bausubstanz handelt. Die Gründe dafür sind vielfältig, können aber eben nicht mehr mit erhaltener Denkmalsubstanz erklärt werden. Aus diesem Grund stehen Gasthof und Nebengebäude nicht auf der Denkmalliste.

Die erste Begutachtung erfolgte bereits 1995. Eine weitere nahm das BLDAM auf Anregung der Unteren Denkmalschutzbehörde im Jahr 2021 vor. Die im und am Gebäude festgestellten umfangreichen Umbauten und Veränderungen haben die Denkmalsubstanz so weit reduziert, dass sich eine Eintragung in die Denkmalliste verbietet. Der Tanzsaal war ohnehin bereits zuvor abgerissen worden. Auch die Feldsteinwand im Nebengebäude rechtfertigt keinen Schutzstatus, sie stellt den kläglichen Rest eines älteren Vorgängerbaus dar. Die früher geäußerte Annahme, es könnte sich bei dem Gebäudeensemble um Reste der Fasanerie des Wusterhausener Schlosses handeln, hat sich trotz intensiver Prüfung nicht bestätigt.

Diese hinsichtlich des Denkmalwertes negativen Ergebnisse bedeuten jedoch nicht, dass ein Abriss erfolgen muss. Auch nicht denkmalgeschützte Gebäude können erhalten werden! Die Geschichte des Ortes, an dem mindestens seit dem 18. Jahrhundert ein Gasthof besteht, wäre ein Argument, behutsam mit dem Areal umzugehen. Das BLDAM hat bei jeder Begehung auf diesen Umstand hingewiesen. Nun ist es an Eigentümer*nnen, Betreiber*nnen und der Stadt, auf den dringenden Wunsch der Stadtgesellschaft einzugehen und eine Zukunft für das Gebäudeensemble möglich zu machen.

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