Vereinigung der Denkmalfachämter in den Ländern: Gesetzesnovellen als Chance – Denkmalpflege in den Dialog einbinden
28.01.2026
Gesetzesnovellen gehören zu einer lebendigen Demokratie. Sie sind Ausdruck politischer Gestaltungskraft und bieten die Chance, Regelungen, Verfahren und Instrumente zu überprüfen und besser zu machen. Voraussetzung für tragfähige Ergebnisse ist ein intensiver Dialog mit allen Beteiligten. Denn nur wenn Perspektiven, Erfahrungen und Fachwissen frühzeitig zusammengeführt werden, lassen sich Lösungen entwickeln, die dem Gemeinwohl bestmöglich dienen.
Vor diesem Hintergrund veröffentlicht die Vereinigung der Denkmalfachämter in den Ländern (VDL) einen Onepager zur Rolle der staatlichen Denkmalpflege im Kontext aktueller Gesetzesänderungen in mehreren Bundesländern. Die VDL wirbt dafür, Gesetzgebungsprozesse als gemeinschaftliche Lern- und Verbesserungsprozesse zu verstehen – und die staatliche Denkmalpflege als verlässliche Partnerin systematisch einzubeziehen und von ihren Erfahrungen zu profitieren.
Die staatliche Denkmalpflege verfügt über umfassendes Wissen im Umgang mit historischer Bausubstanz, komplexen Abwägungslagen und praxisbewährten Verfahren. Dieses Wissen kann helfen, Novellen so auszugestalten, dass sie klare, nachvollziehbare und rechtssichere Entscheidungen ermöglichen – und zugleich Qualität, Tempo und Akzeptanz in der Praxis stärken. Wo Verfahren transparent sind und fachliche Standards verlässlich greifen, steigt die Planbarkeit für Eigentümerinnen und Eigentümer, Kommunen, Vorhabenträger und Genehmigungsbehörden.
Der Onepager macht deutlich: Moderne Denkmalpflege verbindet den Schutz kultureller Werte mit zukunftsorientierter Entwicklung. Sie unterstützt nachhaltige Politik am Bestand, indem sie Ressourcen schont, Identität und Zusammenhalt stärkt und gute Lösungen für Erhalt, Weiterentwicklung und Umbau ermöglicht. Gerade in Zeiten knapper Ressourcen und hohen Veränderungsdrucks ist eine fachlich fundierte, dialogorientierte Ausgestaltung von Gesetzen entscheidend.
Die VDL appelliert an die politisch Verantwortlichen, laufende und künftige Gesetzesnovellen im Denkmalschutzrecht im engen Austausch mit Fachpraxis, Kommunen und Zivilgesellschaft zu erarbeiten. So kann das Wissen aller Beteiligten genutzt werden, um Denkmalschutzrecht im Sinne des Gemeinwohls weiterzuentwickeln und praxistauglich zu schärfen.