Inventarisation

Bad Saarow (LOS), Villa Parolo, 1991 – © D. Möller, BLDAM

Wie wird ein Denkmal zum Denkmal? Am Anfang der Arbeit der Bau- und Kunstdenkmalpflege stehen die Erfassung und Bewertung unseres baulichen Erbes, das wir auf seinen Denkmalwert hin prüfen. Wir recherchieren und begutachten das Objekt vor Ort, möglichst gemeinschaftlich mit der Unteren Denkmalschutzbehörde, dem Eigentümer und ggf. auch dem beauftragten Architekten. Ist mindestens eines von fünf Kriterien – geschichtliche, künstlerische, städtebauliche, wissenschaftliche oder volkskundliche Bedeutung – in hinreichendem Maße erfüllt, tragen wir das Objekt in die Denkmalliste (Datenbank) ein, die kontinuierlich fortgeschrieben wird. Wir verfassen gutachterliche Stellungnahmen, erarbeiten vertiefende Publikationen zu besonderen Themen (Denkmaltopographie, Arbeitshefte, Aufsätze u. a.) und vermitteln unsere Kenntnisse in regionalen und überregionalen Veranstaltungen.

Unsere Referentinnen und Referenten haben regionale Zuständigkeiten sowie auch besondere fachliche Schwerpunkte, einschließlich der Erhaltung und Pflege von Gedenkstätten, und verfügen über ein breites Erfahrungsspektrum.

Dezernatsleiterin Inventarisation und
Dokumentation: Dr. Christine Onnen

Dokumentation

Zu den fachwissenschaftlichen Sammlungen der Abteilung Bau- und Kunstdenkmalpflege gehören das Messbildarchiv und die Bildsammlung, die Registratur, die Plansammlung sowie die Bau- und Restaurierungsdokumentationen. Sie zu betreuen, zu verwalten und zu erschließen ist die Aufgabe des Referats Dokumentation. Denn die in ihnen gespeicherten Informationen werden für die Erfüllung der Aufgaben der Denkmalfachbehörde benötigt. Die Dokumentationen werden aber auch für wissenschaftliche Forschungen zu Bau- und Gartenanlagen, Ausstattungen und beweglichem Kunstgut herangezogen. Geforscht wird sowohl über erhaltene, sowie auch über nicht mehr vorhandene Anlagen und Objekte.

Zum Aufgabenbereich des Referats Dokumentation gehört auch die Kartierung des Denkmalbestandes zur Dokumentation für Publikationen und für Planungen.

Die Nutzung der Sammlungen erfordert:

  • die Anerkennung der gültigen Benutzungsordnung
  • ausschließlich schriftlich formulierte Anfragen mit genauer Themennennung und vollständigen Postadressangaben oder einen vollständig und gut lesbar ausgefüllten Benutzungsantrag
  • die Genehmigung dieses Benutzungsantrags durch das Landesamt sowie
  • eine Terminvereinbarung für einen Besuch.

Telefonische oder sonstige mündliche Rechercheanfragen können nicht bearbeitet werden.

Ansprechpartnerin: Astrid Mikoleietz