Sommer-Pressefahrt zu Brandenburgs historischen Gärten und Parks
10.08.2026

Historische Gärten und Parks sind Kulturerbe – und zugleich lebendige Orte, die sich den Herausforderungen des Klimawandels stellen müssen. Kulturministerin Dr. Manja Schüle und Infrastrukturminister Robert Crumbach haben gemeinsam mit Landeskonservator Prof. Dr. Thomas Drachenberg bei einer Sommer-Pressefahrt besondere Gartendenkmale und Projekte zu ihrer Erhaltung besucht. Stationen waren die Schlossparks in Baruth (Teltow-Fläming) sowie Altdöbern und Lauchhammer (beide Oberspreewald-Lausitz). Im Mittelpunkt standen Klimaanpassung, Pflege und Erhalt historischer Parkanlagen sowie die Frage, wie junge Menschen für Gartendenkmalpflege begeistert werden kann. Dazu informierten sich Schüle und Crumbach auch über die Arbeit der Jugendbauhütte Gartendenkmalpflege.
Kulturministerin Dr. Manja Schüle: „Historische Gärten und Parks sind lebendige Zeugnisse unserer
Kulturgeschichte. Sie prägen Landschaften und Orte, erzählen von vergangenen Zeiten und bieten
zugleich wichtige Räume für Begegnung, Erholung und Naturerleben. Gleichzeitig stehen viele Gartendenkmale angesichts des Klimawandels vor großen Herausforderungen: Trockenheit, Extremwetterereignisse und veränderte Vegetationsbedingungen erfordern neue Strategien für ihren Erhalt. Mit unserer EFRE-Förderung und mit Projekten wie der Anpassung von Gartendenkmalen an den Klimawandel und der Förderung der Gartendenkmalpflege unterstützen wir Trägerinnen und Träger historischer Parks und Gärten gezielt dabei, ihre Anlagen widerstandsfähiger gegen die Folgen des Klimawandels zu machen. Und dieses wertvolle Kulturerbe für kommende Generationen zu bewahren.“

Infrastrukturminister und Schirmherr der Jugendbauhütte Gartendenkmalpflege im Schlosspark Altdöbern Robert Crumbach: „Die Förderung von Denkmalschutz und Stadtentwicklung haben das gleiche Ziel: lebenswerte Orte in Brandenburg zu erhalten und weiterzuentwickeln. Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich wohl in ihrer Heimat fühlen und diese soll auch für Gäste attraktiv sein. Wir wollen die historische Bausubstanz mit einer zeitgemäßen Nutzungsmischung aus Wohnen, Gewerbe, Handel, Gastronomie sowie Kultur-, Bildungs- und Freizeitangeboten vereinbaren. Unsere historischen und teilweise denkmalgeschützten Parkanlagen im Land Brandenburg sind insbesondere in Zeiten des Klimawandels und erhöhter Hitzebelastung wertvolle Erholungsräume und werden deshalb bei der Stadtentwicklung berücksichtigt. Das Land Brandenburg unterstützt unter anderem die Wiederherstellung der bergbaubedingt stark beeinträchtigten historischen Parkanlage des Schlossparks Altdöbern seit 2009 aus Mitteln der Braunkohlesanierung. Der städtebauliche Denkmalschutz gehört zu den wesentlichen Aufgaben der Stadtentwicklung und wird im Rahmen aller Programme der Städtebauförderung unterstützt.“
Landeskonservator Prof. Dr. Thomas Drachenberg: „Die meisten der rund 400 denkmalgeschützten Gärten und Parks Brandenburgs sind Gesamtkunstwerke, deren Wert sich aus dem sensiblen Zusammenspiel von Vegetation, Wasser, Topografie, Wege und Bauwerken ergibt. Ihr Erhalt setzt eine kontinuierliche fachgerechte Pflege voraus, denn verlorene historische Substanz und Gestaltungs-strukturen sind meist unwiederbringlich. Deshalb müssen wir den Schutz dieser einzigartigen Zeugnisse der Gartenkunst vor den Folgen des beschleunigten Klimawandels ebenso entschlossen vorantreiben und zugleich die Voraussetzungen für ihre dauerhaft fachgerechte Pflege sichern.“
Hintergrundinformationen
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung unterstützt Brandenburger Kommunen seit 1991 bei ihrer nachhaltigen Stadterneuerung und -entwicklung. Seit nunmehr 35 Jahren ist die Städtebauförderung damit das wichtigste und beständigste kommunale Förderprogramm und unverzichtbar für die Bewältigung kommunaler Aufgaben bei der Entwicklung der Städte und Gemeinden im Land Brandenburg. Hierfür stehen die drei Förderprogramme „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ zur Verfügung. 2025 wurden im Rahmen dieser Programme für die Jahre 2025 bis 2031 rund 76 Millionen Euro von Bund und Land bewilligt. Darunter fallen rund 32,9 Millionen Euro von Bund und Land für 61 Fördergebiete in 52 Kommunen aus dem Programm Lebendige Zentren – das zentrale Förderinstrument, mit dem wir den Erhalt, die Sanierung und Nachnutzung von Denkmalen und historischer Bausubstanz im städtebaulichen Zusammenhang umfassend unterstützen können. Neben den oben genannten Bund-Länder-Programmen bietet das aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) finanzierte Programm Nachhaltige Stadtentwicklung (NaS) auch für Denkmale vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten.

Im Rahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes unterstützt das Ministerium die Kommunen auch beim Erhalt und der Aufwertung ihrer Park-, Garten- und Grünanlagen sowie bei der Anpassung dieser an neue Rahmenbedingungen wie Klima und Barrierefreiheit. Beispiele hierfür sind – neben den Schlossparks in Baruth (rund 1,16 Millionen Euro von Bund, Land und Kommune für die Instandsetzung Altes Schloss, Eiskeller und Wandelgang, Außenanlagen und Zuwegung) und Lauchhammer (10.700 Euro für den Erwerb von Forsthaus, Kavaliershaus und Orangerie, 10.700 Euro für die Sicherung des Forsthauses sowie rund 663.000 Euro von Bund, Land und Kommune für die Sicherung und Instandsetzung der Gebäudehülle der Orangerie) – der Landschaftspark „Georgenberg“ in Spremberg, der Schlosspark in Senftenberg oder der Tempelgarten in Neuruppin.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur hat die Sanierung von Denkmalen im Jahr 2025 mit insgesamt rund 30 Millionen Euro aus Landesmitteln unterstützt. Rund 18,12 Millionen Euro bekamen Stiftungen zum Erhalt der Bausubstanz. Rund 2,5 Millionen Euro flossen über die allgemeine Kulturförderung in denkmalgeschützte Bauten. Weitere 3,4 Millionen Euro standen für Denkmalförderprogramme bereit. Rund 3 Millionen Euro erhielten Kirchen, Religionsgemeinschaften und Kommunen für die Sanierung sakraler Gebäude und jüdischer Friedhöfe. Mit rund 2,9 Millionen Euro konnten im Rahmen der Richtlinie zum Schutz historischer Gärten im vergangenen Jahr insgesamt neun Klimaanpassungs-Projekte der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, der Stiftung Fürst-Pückler-Museum – Park und Schloss Branitz, des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums, der Stadt Brandenburg an der Havel sowie der Universität Potsdam fortgesetzt werden. Zu den Projekten gehören unter anderem der nachhaltige Wegebau im Park Babelsberg, der Aufbau eines Regenwasserspeichers im Botanischen Garten in Potsdam und die Entwicklung eines nachhaltigen, klimaschonenden Betriebes des Schlossgartens Rheinsberg (Ostprignitz-Ruppin). Insgesamt stehen von 2023 bis 2027 bis zu 30 Millionen Euro für Klimaan-passungsmaßnahmen zur Verfügung, darunter bis zu 18 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und weitere bis zu 12 Millionen Euro aus Landesmitteln des Kulturministeriums.
Projekt “Klimaanpassung” am BLDAM
Podcastfolge zum Projekt: Zwischen Sturm, Hitze und Starkregen