Auslobung des Brandenburgischen Denkmalpflegepreises 2021

09.02.2021

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur verleiht seit 1992 den Brandenburgischen Denkmalpflegepreis für herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Bau- und Bodendenkmalpflege.

Für den Denkmalpflegepreis 2021 können Vorschläge bis zum 15.05.2021 unter dem Stichwort „Denkmalpflegepreis 2021“
eingereicht werden!

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Referat 33
Dortustraße 36
14467 Potsdam
ilona.danneberg@mwfk.brandenburg.de

Der Brandenburgische Denkmalpflegepreis in Höhe von insgesamt bis zu 18.000 € wird an Bürgerinnen und Bürger, bürgerschaftliche Initiativen oder juristische Personen des privaten Rechts verliehen für

  • vorbildliche Leistungen zur Rettung und Erhaltung von Bau- und Gartendenkmalen,
    technischen Denkmalen sowie archäologischen Denkmalen und
  • richtungsweisende Beispiele denkmalverträglicher Umnutzungen von Denkmalen.

Es können weiterhin bis zu drei Anerkennungen ausgesprochen werden für

  • die überzeugende Verbreitung des Denkmalpflegegedankens in der Öffentlichkeit und
  • langjähriges herausragendes Wirken auf dem Gebiet der Denkmalpflege.

Die Richtlinie für die Vergabe kann hier ebenfalls abgefordert bzw. eingesehen werden. Vorschlagsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen.
Die Unterlagen sollten elektronisch eingereicht werden und zur besseren Vergleichbarkeit möglichst einheitlich gestaltet sein. Es wird deshalb gebeten, die Bewerbungen in DIN A4 – Format, kopierfähig (einseitig beschrieben, nicht gebunden) oder alternativ digital mit folgenden Angaben einzureichen:

  • Name und Anschrift der vorgeschlagenen Personen oder Gruppe,
  • Beschreibung der Maßnahme mit Fotomaterial, Pläne,
  • Begründung sowie weitere geeignete Unterlagen,
  • Beschreibung und Würdigung der Initiative mit kurzer Problemdarstellung,
  • bei publizistischen Leistungen Kopien der Presseartikel, Manuskripte u. ä.
  • Zeitpunkt der Initiative, Erscheinungsjahr oder Sendetermin.

Eine Jury schlägt der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Preisträger zur Auszeichnung vor. Ein Rechtsanspruch auf Zuerkennung des Preises besteht nicht.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur hat das Recht, alle eingereichten Unterlagen im Rahmen einer Dokumentation sowie in Publikationen und Ausstellungen im In- und Ausland honorar- und kostenfrei unter Nennung der Bewerberin bzw. des Bewerbers zu veröffentlichen.
Wenn die eingereichten Unterlagen zurückgesandt werden sollen, vermerken Sie dies bitte in dem Anschreiben. Eine Rücksendung der Unterlagen kann nur erfolgen, wenn den Unterlagen ein ausreichend frankierter Rücksendeumschlag beigefügt wurde. Nicht aussagefähige Unterlagen werden nicht anerkannt und zurückgeschickt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur.